Hier finden Sie wichtige Datenschutzerklärungen der Schule. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die Rubrik “Datenschutz” ganz am Ende der Homepage.
Ist Ihr Kind erkrankt und kann die Schule nicht besuchen, rufen Sie am ersten Tag der Erkrankung bitte kurz in der Schule an (332103; ggf. Anrufbeantworter).
Wenn Ihr Kind die Schule gesund wieder besuchen kann, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mit. Eine Vorlage dafür finden Sie hier.
In einigen, wenigen Fälle ist es möglich, Schulkinder vom Schulbesuch beurlauben zu lassen (§ 43 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG). Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte dieses Formular und legen es mit ca. zwei Wochen Vorlauf in der Schule vor.
Handlungsempfehlung des Schulministeriums
In einigen wenigen (Not-) Fällen können die Lehrerinnen und Lehrer in die Situation kommen, Schulkindern ein Medikament zu verabreichen. Dazu benötigen wir die schriftliche Einverständnis der beiden Erziehungsberechtigten.
Die wichtigsten Informationen über die Arbeit in den Klassen und der Schule sind im Eltern-ABC zusammengefasst. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Exemplar an ihrem Kennenlernnachmittag vor Schulbeginn. Falls einmal ein Exemplar abhanden gekommen sein sollte, findet sich hier eine digitale Version.
Falls es notwendig sein sollte, dass wir über den Gesundheitszustand Ihres Kinder informiert sein müssen, z.B. bei Allergien oder Ähnlichem, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung auf dem angehängten Formblatt.